Rechtsprechung
LG Offenburg, 20.04.2023 - 3 O 19/22 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über zwei Sessel wegen einer vom Käufer nach Stand der Technik üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 160/08
Erforderlichkeit von "Regenerationsfahrten" bei Verwendung eines Dieselfahrzeugs …
Auszug aus LG Offenburg, 20.04.2023 - 3 O 19/22
Zur Feststellung der Mangelfreiheit bzw. Mangelhaftigkeit einer Sache gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist darauf abzustellen, ob die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (BGH NJW 2009, 2056, Rn. 8).Sollbeschaffenheit nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist die Beschaffenheit, die bei "Sachen der gleichen Art", das heißt bei Sessel ähnlicher Qualität üblich ist und die der Käufer "nach der Art der (gekauften) Sache" - nämlich eines Relaxsessel in dieser Qualität - erwarten kann (vgl. BGH NJW 2009, 2056, Rn. 9).
Weist eine Sache insofern die gleiche Beschaffenheit auf, wie diese bei Sachen gleicher Art üblich ist und insofern dem Stand der Technik entspricht, weist die Sache eine Beschaffenheit auf, die bei allen diese Sachen ("Sachen der gleichen Art") üblich ist und die der Käufer eines derartigen Sessels "nach der Art der Sache" erwarten kann (BGH NJW 2009, 2056, Rn. 10).
- LG Aachen, 29.06.2006 - 6 S 19/06
Offenkundigkeit; Unternehmensbezogenes Geschäft; Unverhältnismäßigkeit der …
Auszug aus LG Offenburg, 20.04.2023 - 3 O 19/22
Hier sei es nach dem LG Aachen aus Sicht des Käufers nicht akzeptabel, eine nachgebesserte, nicht faltenfreie Couchgarnitur zu erhalten (LG Aachen NJW-RR 2007, 633).